Probleme und Möglichkeiten für forstliche Lehre und Forschung in Mzuzu

Gestern habe ich mich intensiver mit den schwierigen Problemen und den trotzdem noch gegebenen Möglicheiten  des Lehr- und Forschungsbetriebs am Forest Department der Mzuni befassen können:

Eingangsbereich der beengten Gebäudes
Eingangsbereich des beengten Gebäudes
  • In dem Gebäude der Abteilung herrscht eine akute Raumknappheit, sodass sich hier jeweils 2 – 3 Dozenten einen Raum teilen müssen.
  • Die landestypischen häufigen Ausfälle der Stromversorgung beeinträchtigen die Arbeit am Computer und den Einsatz von Beamern öfters.
  • Die Abteilung verfügt über kein eigenes Labor und keine Werkstatt. Es bedarf jeweils spezieller Anträge bei der Zentralverwaltung, eines der jeweils zwei Labore der Chemie-, Biologie- oder Physikabteilung nutzen zu dürfen (für Übungen und Forschungsprojekte).
  • Die Benutzung anderer Labore (s.u.) und Einblicke in die Praxis aller Art einschließlich Übungen im Wald erfordern Transportmittel, die ebenfalls umständlich und oft gar nicht zu bekommen sind. Ein Universitätsbus ist vor kurzem durch den schweren Unfalls ausgefallen. Nur die eigene Baumschule bietet Möglichkeiten für praktische Übungen.
  • Es fehlt an fast allen kleinen Maschinen (z.B. Motorsäge),  Geräten und Werkzeugen z.B. für Vermessungsübungen (Es gibt nur zwei ausgeliehene Kluppen.) sowie an Anschauungsobjekten (z.B. Muster von Holzarten und Holzwerkstoffen).
  • Es mangelt nach dem Brand der Universitätsbibliothek vor einem Jahr erheblich an forstlicher Fachliteratur.

Trotz dieser vielen Probleme, die die Möglichkeiten eines anschaulichen und praxisnahen Unterrichts sehr einschränken, haben sich die Absolventen des forstlichen Studienganges sowohl bei Arbeitgebern in der Praxis als auch bei wissenschaftlichen Einrichtungen in aller Welt (z.B. als Doktoranden) recht gut bewährt. Das liegt an dem großen Engagement der Lehrenden und am Lerneifer der Studierenden. Außerdem können einige besser ausgestattete Einrichtungen in Mzuzu und an der Forstlichen Versuchsanstalt in Zomba genutzt werden. Zu ersteren gehören:

  • Der Mzuzu National Botanic Garden im Osten der Stadt, der 554 ha Fläche umfasst, wobei es sich hauptsächlich um naturnahen Wald handelt, der sich teilweise erst in den letzten 20 Jahren von selbst auf Brachflächen (zum Teil durch Brandfeldbau entstanden) entwickelt hat. Außer zu Forschungszwecken und für forstliche Übungen wird der „Garten“ auch für die Erholung genutzt. Außerdem werden dort Baumsetzlinge herangezogen, die u.a. auch für private Pflanzungen und Aufforstungsaktionen gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung gestellt werden.
Im botanischen Garten von Mzuzu:
Im botanischen Garten von Mzuzu: Ein naturnaher Wald mit parkähnlichen Bereichen
  • Die Lunyangwa Agricultural Research Station, die u.a. über ein mit japanischer Hilfe ausgestattetes bodenkundliches und eine modernes Labor für Gewebekultur verfügt. Hier arbeiten derzeit zwei Absolventen der des forstlichen Fachbereichs der Mzuni.
Das Bodenkundelabor der Lunyangwa Agricultural Research Station
Das Bodenkundelabor der Lunyangwa Agricultural Research Station
  • In den Werkstätten des von der katholischen Kirche betriebenen Mzuzu Technical College  können Studierende Maschinen und Werkzeuge für die Holzbearbeitung anschauen.
Der Sitz der oberen Forstbehörde für Nordmalawi
Der Sitz der oberen Forstbehörde für Nordmalawi

Außerdem ist in Mzuzu die obere Forstbehörde für den ganzen Norden von Malawi ansässig, der die einzelnen Distriktforstämter unterstehen. Hier können Verbindungen zur forstlichen Praxis angeknüpft werden

Das Trinkwasser für Mzuzu kommt aus diesem Stausee am Rande der Stadt
Das Trinkwasser für Mzuzu kommt aus diesem Stausee am Rande der Stadt

Der Lunyangwa Trinkwasserstausee im Kaningina Forest östlich der Stadt ist deren Haupttrinkwasserquelle. Das ist ein besonders eindrucksvolles Beispiel die Wichtigkeit der Walderhaltung für die Trinkwassergewinnung. Durch die unmittelbare Nachbarschaft der obigen Organisationen und von Wohnhäusern für Forstbedienstete ist ein gewisser Schutz vor illegaler Rodung gegeben.

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